Gutachtenerstellung

In der Praxis entstehen aufgrund des immer komplexer werdenden Steuerrechts häufig Fragestellungen, die einer intensiveren Betrachtung aus einer neutralen Position bedürfen.

Benötigen Sie daher als Mandant, Steuerberater, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer eine neutrale Begutachtung einer komplexeren Fragestellung, so begleiten wir Sie hierbei sehr gerne.

Wir werden in Fallgestaltungen zunächst gemeinsam mit Ihnen den entscheidungserheblichen Sachverhalt aufklären und ihn schriftlich fixieren.

Auf der Grundlage des konkret miteinander festgelegten Sachverhalts, werden wir daran anschließend eine gutachtliche Stellungnahme zu dem bereits verwirklichten bzw. dem noch zu verwirklichenden Sachverhalt erstellen.

Auf der Grundlage unseres Gutachtens können Sie dann Ihre konkreten Entscheidungen treffen.